B2B Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte


Senkels ist ein Unternehmen der Von Pratzen OG. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Schuhzubehör, insb. hochwertiger Schuhbänder.


1. Geltungsbereich


1.1. Die Von Pratzen OG (in der Folge kurz „Senkels“ genannt), FN 532573 x, ist eine offene Gesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in der politischen Gemeinde Graz und der Geschäftsanschrift Afritschgasse 23, 8020 Graz.


1.2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Unternehmer iSd § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (in der Folge kurz „Vertragspartner“) und Senkels über die Lieferung der von Senkels in ihrem Online-Shop dargestellten Waren. 


1.3. Senkels kontrahiert – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – ausschließlich zu ihren eigenen AGB. Für den Fall widersprechender AGB, gehen die gegenständlichen Bestimmungen vor.


2. Angebot und Vertragsschluss


2.1. Die im Online-Shop von Senkels dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens Senkels dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Vertragspartner.


2.2. Der Vertragspartner kann das Angebot über das in den Online-Shop von Senkels integrierte Online-Bestellformular abgeben.


2.3. Durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Vertragspartner ein rechtlich verbindliches Angebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Vertragspartner das Angebot auch per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber Senkels abgeben.


2.4. Senkels wird das Angebot des Vertragspartners binnen zehn Werktagen entweder annehmen oder vom Recht Gebrauch machen, ohne Angabe von Gründen vom Vertragsabschluss Abstand zu nehmen. Eine Nichtäußerung von Senkels binnen zuvor genannter Frist entspricht einer Abstandnahme vom Vertragsabschluss. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen ein neues verbindliches Angebot abzugeben.


2.5. Wird das Angebot des Vertragspartners von Senkels angenommen, erhält dieser eine schriftliche Auftragsbestätigung, wobei mit Absendung der Auftragsbestätigung durch Senkels ein Vertrag über die bestellten Waren zustande kommt.


2.6. Der Vertragspartner hat das Recht, gegen Bezahlung eines Reugeldes (§ 909 ABGB) von 20 % des Netto-Bestellwerts ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. 


2.7. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die von Senkels versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Vertragspartner bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von Senkels oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.


3. Sonderanfertigungen


Auf Wunsch des Vertragspartners sind abweichend von den angebotenen Standardlängen Sonderanfertigungen möglich. Voraussetzung für die Anfertigung von Sonderlängen ist eine minimale Länge von 15 cm und eine maximale Länge von 180 cm. Vor Bestellung der Sonderlänge ist mit Senkels Rücksprache hinsichtlich der Verfügbarkeit zu halten. 


4. Preise und Zahlungsbedingungen


4.1. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, welche ebenfalls vom Vertragspartner zu tragen sind. 


4.2. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse zwischen dem Vertragspartner und Senkels.


4.3. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die Senkels nicht zu vertreten hat und die vom Vertragspartner zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Vertragspartner die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.


4.4. Dem Vertragspartner stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop von Senkels angegeben werden.


4.5. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.


4.6. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Senkels berechtigt, unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Zwischen Senkels und dem Vertragspartner gilt ein Verzugszins gemäß § 456 UGB als vereinbart. Ferner ist Senkels berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners von diesem an pauschalen Betreibungskosten € 40,00 zu verlangen. Weiters ist der Vertragspartner verpflichtet, Senkels auch sämtliche Kosten, Auslagen und Mahnspesen entsprechend AHK bzw. RATG zu ersetzen. Ungewidmete Zahlungen auf bereits fällige Forderungen, werden iSd § 1416 ABGB zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.


4.7. Darüber hinaus ist Senkels berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und bei Aufrechterhaltung des Vertrags für Senkels ein Nachteil iSd § 25a Abs. 2 Z 1 O eintreten würde. 


4.8. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z. B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist Senkels berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.


4.9. Senkels behält sich vor, für Lieferungen einen Mindestbestellwert festzulegen. Die Höhe des Mindestbestellwerts wird dem Vertragspartner ggf. gesondert im Online-Shop angezeigt.


5. Liefer- und Versandbedingungen


5.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Vertragspartner angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Bestellung ist die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift maßgeblich.


5.2. Senkels ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist Senkels berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.


5.3. Senkels behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Senkels zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Senkels wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Vertragspartner unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.


5.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Vertragspartner über, sobald Senkels die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen ausgeliefert hat. Dies gilt selbst für den Fall, dass Senkels die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners.


5.5. Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht möglich ist, z. B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Vertragspartners passt, oder weil der Vertragspartner nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Vertragspartner mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Vertragspartner die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens bleibt hiervon unberührt.


5.6. Gerät der Vertragspartner in schuldhaften Annahmeverzug, behält sich Senkels das Recht vor, die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners einzulagern. 


5.7. Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.


6. Höhere Gewalt


Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist Senkels berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen Senkels hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für Senkels unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs von Senkels liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen von Senkels nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners bleiben hiervon unberührt.


7. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Vertragspartners


Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Vertragspartner für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Nettobestellwerts, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Nettobestellwerts, berechnet werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens bleibt hiervon unberührt.


8. Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung


8.1. Senkels behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich Senkels das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller ihrer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.


8.2. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Forderungen gegenüber Senkels ist ausgeschlossen, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.


9. Gewährleistung / Haftung


9.1. Sofern der Vertragspartner Mängel nicht iSd § 377 UGB binnen angemessener Frist ab Zugang der Ware gegenüber Senkels rügt, ist die Gewährleistung, allfällige Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst sowie eine Irrtumsanfechtung gem. § 377 Abs. 2 UGB ausgeschlossen. Als innerhalb der Frist gerügt, gelten Mängel, die binnen 3 Werktagen ab Zugang der Lieferung gegenüber Senkels schriftlich (per E-Mail genügt) angezeigt wurden. Sofern die Lieferung eine Abweichung von +/- 3 cm hinsichtlich der Länge der Waren aufweist, liegt diese Abweichung innerhalb der Norm. Dahin gehend sind die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. 


9.2. Hinsichtlich einer Falschlieferung oder eines Mengenfehlers gilt § 378 UGB als vereinbart.


9.3. Senkels übernimmt gegenüber dem Vertragspartner keine Haftung für Schäden, die dem Vertragspartner aus dem Kauf der Waren von Senkels entstehen (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Der Vertragspartner verpflichtet sich Senkels diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.


9.4. Soweit die Haftung von Senkels beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten diese Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen und organschaftlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Senkels.


10. Zurückbehaltung / Abtretungsverbot


10.1. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, Senkels bestreitet die zugrunde liegende Gegenforderung nicht oder diese ist rechtskräftig festgestellt.


10.2. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag durch den Vertragspartner, insbesondere eine Abtretung etwaiger Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners, ist ausgeschlossen.


11. Bedingungen für den Weiterverkauf 


11.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Produkte nur in der Originalverpackung zu verkaufen.


11.2. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Produkte von Senkels, gleich in welcher Form, außerhalb der Vertriebsstelle zu verkaufen, insb. nicht an Gruppen, Exporteure, Großhändler, Einzelhändler, Wiederverkäufer oder in jeglicher Form des Versandhandels.


11.3. Zum Verkauf der Produkte ist der Vertragspartner berechtigt, seine Online-Website zu verwenden.


11.4. Der Verkauf an Mitarbeiter des Vertragspartners zu vergünstigten Bedingungen ist erlaubt unter der Maßgabe, dass dieser für den eigenen Gebrauch erfolgt.


11.5. Sämtliche Diebstähle werden Senkels gemeldet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Kopie der Strafanzeige sowie eine Liste der entwendeten Produkte zu übersenden.


11.6. Der Vertragspartner bewahrt sämtliche iZm diesem Vertrag entstandenen Unterlagen, Bücher und Buchhaltung für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (derzeit 7 Jahre) auf. Senkels hat das Recht, Einsicht in diese Bücher und diese Buchhaltung zu nehmen, soweit dies der Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Vertrag dient. Senkels ist diesbezüglich berechtigt einen berufsmäßigen Parteienvertreter wie etwa einen Rechtsanwalt oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfer hierzu beizuziehen und sofern erforderlich auf eigene Kosten Ablichtungen herzustellen.


12. Vertragsstrafe


Für den Fall eines Verstoßes gegen Punkt 11. ist der Vertragspartner verpflichtet, für jeden einzelnen Verstoß eine vom Verschulden und dem Ausmaß des tatsächlich eingetretenen Schadens unabhängige Konventionalstrafe in Höhe von € 20.000,00 Senkels zu bezahlen. Handelt es sich bei einem Verstoß gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags um einen andauernden Verstoß, ist der Vertragspartner verpflichtet, für jeden angefangenen Tag des Verstoßes Senkels eine weitere vom Verschulden und dem Ausmaß des tatsächlich eingetretenen Schadens unabhängige Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu bezahlen. Senkels behält sich die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.


13. Schlussbestimmungen


13.1. Allfällige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.


13.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt indes als durch eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.


13.3. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über dessen gültiges Zustandekommen wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts erster Instanz für Graz, erster Bezirk, vereinbart. 


13.4. Diese AGB unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.